I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, und wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie ein Klappmesser eingezogen. Mit seiner Revision rügt er die Verletzung sachlichen Rechts.
II. 1. Das Rechtsmittel ist teilweise begründet. Das Landgericht hat angenommen, die gegen das Kind verübte Sexualstraftat und die zeitlich zweite Körperverletzung zum Nachteil der Ehefrau seien zwei Taten (§
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