Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung, rechtlich zusammentreffend mit Entführung gegen den Willen der Entführten und Körperverletzung, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf ein Jahr und sechs Monate festgesetzt. Die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet mit der Sachrüge, daß der Angeklagte nicht wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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