Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts und erhebt darüber hinaus eine Verfahrensrüge. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
Die Verfahrensrüge ist unbegründet im Sinne des §
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