Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und auf Einbeziehung eines Schreckschußrevolvers erkannt. Die auf den Strafausspruch beschränkte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat Erfolg.
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