Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs einer Jugendlichen in vier Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützten Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin - beide erstreben eine Verurteilung wegen Vergewaltigung - sind unbegründet.
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