Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen Diebstahls in zwei Fällen, wegen Kindesentziehung in Tateinheit mit Entführung gegen den Willen des Entführten und wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in sechs Fällen, in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung und in zwei Fällen in Tateinheit mit sexueller Nötigung" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Es hat die Sicherungsverwahrung des Angeklagten angeordnet und für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sperre von fünf Jahren bestimmt. Schließlich hat es den Angeklagten verurteilt, an die Nebenklägerin ein Schmerzensgeld von 40.000 DM nebst Zinsen zu zahlen.
Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
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