BGH - Urteil vom 09.05.1984 (IVb ZR 84/82) - DRsp Nr. 1992/4908
BGH, Urteil vom 09.05.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 84/82
DRsp Nr. 1992/4908
Ersatzanspruch eines Elternteils gegen den anderen wegen allein erbrachter Unterhaltsleistungen an ein gemeinsames eheliches Kind:(b) Einordnung als familienrechtlicher Ausgleichsanspruch;(c-d) Beschränkung des Anspruchs für die Vergangenheit analog § 1613 Abs. 1BGB;(d) entsprechendes gilt für einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683BGB) oder ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812BGB).