Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von je acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Mit der vom Generalbundesanwalt vertretenen Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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