Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchtem schweren Menschenhandel und vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen schweren Menschenhandels und wegen Zuhälterei in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung" unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und einem Monat verurteilt.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts.
1. Das Rechtsmittel ist unbegründet im Sinne des §
2. Dagegen kann die Verurteilung wegen schweren Menschenhandels und wegen Zuhälterei in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (Taten zum Nachteil der Geschädigten L.) keinen Bestand haben.
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