Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt und ihm die "Fahrerlaubnis für die Dauer von zwei Jahren entzogen". Die zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet mit der Sachrüge, daß eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung unterblieben und ein besonders schwerer Fall des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach §
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