Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die auf die Aufklärungsrüge und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten hat mit der Sachbeschwerde im wesentlichen Erfolg; auf die erhobene Verfahrensrüge kommt es daher nicht an.
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