Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in neun Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den auf seinem Geständnis beruhenden Feststellungen hat der Angeklagte mit drei verschiedenen Kindern jeweils zunächst in einem Fall wechselseitig onaniert und dann in je zwei weiteren Fällen Oral- und Analverkehr ausgeübt. Auf diese Taten hat das Landgericht die zunächst angeklagte Vielzahl von Fällen sexuellen Mißbrauchs gemäß §§
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