Das Landgericht hat die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung je zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Die Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet mit der Sachbeschwerde den Strafausspruch; sie wird vom Generalbundesanwalt vertreten. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
Der Strafausspruch sowie die Würdigung der Strafkammer zu §
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