Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme mit Todesfolge, mit versuchter Vergewaltigung und mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, daß die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision ist unbegründet. Der näheren Erörterung bedarf lediglich die.tateinheitliche Verurteilung wegen Geiselnahme nach §
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