BGH - Urteil vom 29.05.1990 (VI ZR 205/89) - DRsp Nr. 1992/1208
BGH, Urteil vom 29.05.1990 - Aktenzeichen VI ZR 205/89
DRsp Nr. 1992/1208
a-d. Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht:(a) Maßstab und Kriterien;(b) besondere Maßstäbe im Fall eines verhaltensgestörten Kindes (hier: Zehnjähriger im dörflichen Rahmen);(c) erforderliche Belehrung über die Gefährlichkeit des Spiels mit Feuer;(d) keine Verpflichtung, ein knapp siebenjähriges Kind über die Gefährlichkeit psychischen Beistandleistens bei gefährlichem Spiel zu belehren.