OLG Zweibrücken - Urteil vom 21.11.2003
2 UF 51/03
Normen:
EGBGB Art. 13 ; BGB § 1306 ; BGB § 1314 ; BGB § 1316 ;
Vorinstanzen:
AG Ludwigshafen a. Rhein, vom 19.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen F 32/02

Bigamie bei Mehrehe nach pakistanischem Recht

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.11.2003 - Aktenzeichen 2 UF 51/03

DRsp Nr. 2004/768

Bigamie bei Mehrehe nach pakistanischem Recht

»1. Die in Pakistan ohne Erlaubnis des Schiedsgerichts geschlossene Ehe eines bereits verheirateten pakistanischen Muslims mit einer Deutschen ist wirksam, unterliegt aber nach deutschem Recht der Aufhebung wegen Bigamie. 2. Zur Bedeutung der Ablehnung einer Legalisation der Heiraturkunde durch die Botschaft.«

Normenkette:

EGBGB Art. 13 ; BGB § 1306 ; BGB § 1314 ; BGB § 1316 ;

Tatbestand:

Die Antragstellerin, deutsche Staatsangehörige, erstrebt die Aufhebung ihrer 1996 mit dem Antragsgegner in Sialkot Plora (Pakistan) geschlossenen Ehe. Der Antragsgegner ist pakistanischer Staatsangehöriger und Moslem. Er war zum Zeitpunkt der von den Parteien behaupteten Eheschließung bereits mit einer Pakistanin namens Z... B... verheiratet. Diese Ehe wurde 1998 geschieden.

Aus dem Verhältnis der Parteien sind zwei Kinder hervorgegangen:

- der am 6. Dezember 1996 geborene Sohn M... und

- die am 2. Mai 2001 geborene Tochter S....

Wegen einer Umgangsregelung mit S... hat der Antragsgegner erstinstanzlich einen Antrag im Verbundverfahren gestellt.

Eine von den Parteien begehrte Legalisation ihrer Heiratsurkunde hat die Deutsche Botschaft in Islamabad abgelehnt. Die hiergegen erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Köln - Az. 19 K 5095/97 - ist ohne Erfolg geblieben.

Die Antragstellerin hat geltend gemacht,