OLG Bremen - Beschluss vom 17.04.2001
5 UF 100/00
Normen:
BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1 § 1587a § 1587b Abs. 1 § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)388b
FamRZ 2002, 466
OLGReport-Bremen 2001, 262

Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB) im Falle der Ausgleichspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten, weiterhin erforderlicher Betreuung der Kinder und geringer Anwartschaften des selbstständig erwerbstätigen anderen Ehegatten

OLG Bremen, Beschluss vom 17.04.2001 - Aktenzeichen 5 UF 100/00

DRsp Nr. 2003/16247

Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB) im Falle der Ausgleichspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten, weiterhin erforderlicher Betreuung der Kinder und geringer Anwartschaften des selbstständig erwerbstätigen anderen Ehegatten

In einem Fall, bei dem die Ausgleichspflicht der Ehefrau im Wesentlichen auf Kindererziehungszeiten beruht, die Kinder noch auf Jahre hinaus zu betreuen sind und der Ehemann wegen Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit keine oder nur geringe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat, kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs gleichwohl nicht als grob unbillig im Sinne des § 1587 c Nr. 1 BGB angesehen werden, wenn nicht sonstige Umstände vorliegen, die zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen.

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1 § 1587a § 1587b Abs. 1 § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(166)388b