Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB) im Falle der Ausgleichspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten, weiterhin erforderlicher Betreuung der Kinder und geringer Anwartschaften des selbstständig erwerbstätigen anderen Ehegatten
OLG Bremen, Beschluss vom 17.04.2001 - Aktenzeichen 5 UF 100/00
DRsp Nr. 2003/16247
Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB) im Falle der Ausgleichspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten, weiterhin erforderlicher Betreuung der Kinder und geringer Anwartschaften des selbstständig erwerbstätigen anderen Ehegatten
In einem Fall, bei dem die Ausgleichspflicht der Ehefrau im Wesentlichen auf Kindererziehungszeiten beruht, die Kinder noch auf Jahre hinaus zu betreuen sind und der Ehemann wegen Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit keine oder nur geringe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat, kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs gleichwohl nicht als grob unbillig im Sinne des § 1587 c Nr. 1 BGB angesehen werden, wenn nicht sonstige Umstände vorliegen, die zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen.