Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 16.11.2007, Az.:
Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, entsprechend dem Beschluss des Amtsgerichts Russe vom 19. Mai 2006 sowie dem Beschluss des Landgerichts Russe vom 14. Juli 2006 in den Verfahren 462/05 sowie 5273/05 dem Antragsteller das gemeinsame Kind X zur Durchführung des gerichtlich festgelegten Umgangs alle 14 Tage in Russe zu übergeben.
Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers vom 27. Februar 2008 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 8.000,00 € festgesetzt.
I.
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