I. Die Parteien sind Eheleute. Am 1. Februar 1992 verließ die Ehefrau die Ehewohnung und zog mit den beiden minderjährigen ehelichen Kindern nach Kappeln (OLG-Bezirk Schleswig). Der Ehemann blieb in Ennepetal (OLG-Bezirk Hamm; Familiengerichtsbezirk Schwelm).
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