BSG - Urteil vom 10.03.1993 (14b REg 2/92) - DRsp Nr. 1993/3502
BSG, Urteil vom 10.03.1993 - Aktenzeichen 14b REg 2/92
DRsp Nr. 1993/3502
»Die Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf das Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes verstößt trotz des Fehlens einer entsprechenden Anrechnung unter Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht gegen Verfassungsrecht.«
I. Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der in § 5 Abs. 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) vorgesehenen Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf das ab Beginn des 7. Lebensmonats des Kindes zu zahlende Erziehungsgeld (ErzG).
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