BVerfG - 08.04.1986 (1 BvR 1186/83 u. a.) - DRsp Nr. 1992/289
BVerfG, vom 08.04.1986 - Aktenzeichen 1 BvR 1186/83 u. a.
DRsp Nr. 1992/289
a-b. Verfassungswidrigkeit von Regelungen des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG):(a) Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1GG) durch ausnahmslose Anwendung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach Maßgabe des § 2VAHRG für den Fall, daß im Bereich der betrieblichen Altersversorgung die Voraussetzungen für eine Realteilung oder ein Quasi-Splitting nach § 1VAHRG nicht gegeben sind;(b) Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1GG wegen Fehlens einer Übergangsregelung in § 13VAHRG zugunsten von Ausgleichsberechtigten, bei denen der Versorgungsausgleich durch Beitragsentrichtung nach nichtigem altem Recht rechtskräftig angeordnet worden ist, Zahlungen der Ausgleichspflichtigen nicht erfolgt sind und die Voraussetzungen einer Realteilung oder eines Quasi-Splittings nach § 1VAHRG vorliegen.