Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2018 - BVerwG 1 C 1.17 -, das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2016 - 13 LC 21/15 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 11. Februar 2015 -
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen haben der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu gleichen Teilen zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Vaterschaftsanfechtung durch den rechtlichen Vater zugleich die anfangs durch den rechtlichen Vater vermittelte deutsche Staatsangehörigkeit beseitigt.
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