Die allein auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i. S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde muß erfolglos bleiben. Eine Rechtssache hat eine solche Bedeutung nur, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|