I. Die 1977 geborene, bei Klageerhebung 13-jährige Klägerin zu 1), sowie ihre Eltern, die Kläger zu 2) und 3), sind türkische Staatsangehörige. Sie begehren aus Gründen ihres islamischen Glaubens die Befreiung der Klägerin zu 1) vom koedukativ erteilten Sportunterricht.
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