OVG Sachsen-Anhalt, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 6/94
BVerwG - Beschluß vom 19.01.1995 (1 B 8.95) - DRsp Nr. 1995/4705
BVerwG, Beschluß vom 19.01.1995 - Aktenzeichen 1 B 8.95
DRsp Nr. 1995/4705
1. Eine Rechtsfrage, die sich nur unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Klägers beantworten läßt, ist eine Einzelfallfrage, der keine fallübergreifende Bedeutung zukommen kann; die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO kann mit einer derartigen Frage nicht dargelegt werden.2. Die §§ 19 und 24AuslG knüpfen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an strikte Voraussetzungen und räumen der Behörde kein Ermessen ein.