I. Der 1931 geborene Kläger, von Beruf Notar, wendet sich dagegen, daß ihn der Beklagte als überörtlicher Träger der Sozialhilfe unter Zwangsgeldandrohung zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und zur Vorlage entsprechender Unterlagen aufgefordert hat.
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