I.
Die Parteien streiten um den Regelbetrag für die noch minderjährigen Klägerinnen.
Die am 31. August 1999 geborene Klägerin zu 1. und die am 18. Dezember 1994 geborene Klägerin zu 2. sind die nichtehelich geborenen Kinder des Beklagten. Sie leben bei ihrer Mutter, die sie betreut, versorgt und gesetzlich vertritt. Die Klägerinnen haben vormals Unterhaltsvorschuss erhalten, die Klägerin zu 1. monatlich 106 EUR, die Klägerin zu 2. monatlich 145 EUR. Das Kindergeld bezieht die gesetzliche Vertreterin der Klägerinnen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|