OLG Celle - Beschluss vom 05.05.2006
17 WF 60/06
Normen:
BGB § 1612 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 762
FamRZ 2007, 762
NJW-RR 2006, 1304
NJW-RR 2006, 1304
OLGReport-Celle 2006, 866
OLGReport-Celle 2006, 866
Vorinstanzen:
AG Dannenberg, vom 29.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 51 F 353/05

Darlegung von Prozesskostenvorschussansprüchen im Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Wirksamkeit der Unterhaltsbestimmung gegenüber einem volljährigen Kind

OLG Celle, Beschluss vom 05.05.2006 - Aktenzeichen 17 WF 60/06

DRsp Nr. 2007/18953

Darlegung von Prozesskostenvorschussansprüchen im Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Wirksamkeit der Unterhaltsbestimmung gegenüber einem volljährigen Kind

»1. In einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist darzulegen, dass ein Antragsteller außerstande ist, die Prozesskosten im Wege eines durchsetzbaren Prozesskostenvorschussanspruches zu realisieren.2. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Unterhaltsbestimmung gegenüber einem volljährigen Kind.3. Aus prozessökonomischen Gründen kann die Abänderung einer Unterhaltsbestimmung in einem laufenden Verfahren auf Kindesunterhalt erfolgen.«

Normenkette:

BGB § 1612 ; ZPO § 114 ;

Gründe: