Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des am 05.02.2008 verkündeten Teilurteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne der am 05.03.2002 in dem Verfahren 3 F 214/01 AG Herne-Wanne geschlossene Unterhaltsvergleich dahingehend abgeändert, dass der Kläger bis einschließlich 30. September 2008 monatlichen Unterhalt in Höhe von 533,00 € und ab Oktober 2008 keinen Unterhalt mehr schuldet.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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