AG Hamm, vom 30.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 399/04
Darlegungs- und Beweislast im Unterhaltsverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006 - Aktenzeichen 11 WF 374/05
DRsp Nr. 2006/23369
Darlegungs- und Beweislast im Unterhaltsverfahren
»Zwar trägt der nicht betreuende Elternteil, der sich bei Inanspruchnahme durch das Kind auf eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils beruft, die Beweislast für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils. Er kann aber diese Einkünfte schätzen und ist nicht darauf zu verweisen, den anderen Elternteil in einem gesonderten Verfahren auf Auskunft in Anspruch zu nehmen.«