AG Fürstenwalde, vom 28.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 432/00
Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend Minderjährigenunterhalt nach Volljährigkeit
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2003 - Aktenzeichen 10 UF 302/01
DRsp Nr. 2003/11576
Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend Minderjährigenunterhalt nach Volljährigkeit
Zwar trifft den Abänderungskläger die Darlegungs- und Beweislast für eine wesentliche Veränderung derjenigen Umstände, die für die Unterhaltsfestsetzung im vorausgegangenen Verfahren maßgeblich waren (vgl. BGH, FamRZ 1987, 259 f, 260). Dieser Grundsatz kommt aber nicht zur Anwendung, wenn der abzuändernde Titel Minderjährigenunterhalt regelt, das unterhaltsberechtigte Kind inzwischen volljährig geworden ist und nunmehr als Volljähriger Ausbildungsunterhalt verlangt.