OLG Naumburg - Beschluss vom 02.03.2005
10 Wx 3/05
Normen:
BGB § 1306 ; BGB § 1310 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5 ; BGB § 1353 ; PStG § 5 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FGPrax 2005, 212
OLGReport-Naumburg 2006, 18
Vorinstanzen:
AG Halle-Saalkreis, - Vorinstanzaktenzeichen 72 III 38/02
LG Halle, vom 13.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 299/03

Drohende Abschiebung als Indiz für beabsichtigte Scheinehe?

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2005 - Aktenzeichen 10 Wx 3/05

DRsp Nr. 2005/10683

Drohende Abschiebung als Indiz für beabsichtigte Scheinehe?

»Allein der Umstand, dass einem Verlobten die Abschiebung aus der Bundesrepublik droht, reicht zur Annahme, die Beteiligten einer Personenstandssache strebten eine Scheinehe an, nicht aus. Verbleibende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der beabsichtigen Eheschließung gehen nicht zu Lasten der Eheschließungswilligen.«

Normenkette:

BGB § 1306 ; BGB § 1310 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5 ; BGB § 1353 ; PStG § 5 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Beteiligte zu 1) ist indischer Staatsangehöriger. Gemeinsam mit der Beteiligten zu 2) betreibt er die Anmeldung der Eheschließung. Die zuständige Standesbeamtin der Beteiligten zu 3) verwehrte diese ausweislich des Bescheides vom 18. November 2002 und begründete dies damit, die Personenstandsunterlagen seien inhaltlich falsch.