Der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 20. Juni 2013 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides über ihren gegen den Bescheid vom 16. April 2013 erhobenen Widerspruch eine Duldung zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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