Auf die Beschwerde der Deutsche Rentenversicherung Bund wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 18.06.2013 in Ziff. 2 teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ... (Vers. Nr. 275/...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 666,63 € monatlich, bezogen auf den 31.12.2012, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. 56 ... W 531) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,7473 Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung auf das vorhandene Versicherungskonto mit der Vers. Nr. 38 ... F 009 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See, bezogen auf den 31.12.2012, übertragen.
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