Der am 15.02.2006 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum wird abgeändert.
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin eine schuldrechtliche Ausgleichsrente
- für den Zeitraum Juli - Dezember 2004 in Höhe von insgesamt 4.031,31 €,
- für den Zeitraum 2005 in Höhe von monatlich 1.468,26 €,
- für den Zeitraum 2006 in Höhe von monatlich 1.449,75 €,
- für den Zeitraum 2007 in Höhe von monatlich 1.459,70 €,
- für den Zeitraum Januar – Juni 2008 in Höhe von monatlich 1.422,29 €,
- für den Zeitraum Juli – November 2008 in Höhe von monatlich 1.456,85 €,
- für den Monat Dezember 2008 in Höhe von 1.790,31 € sowie
- für den Zeitraum von Januar – November eines jeden Folgejahres in Höhe von monatlich 1.456,85 € und für den Monat Dezember eines jeden Folgejahres in Höhe von 1.790,31 €
zu zahlen.
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