I.
Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See wird der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 06.10.2010 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst:
(a)
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, Vers.-Nr. 13 … ein Anrecht in Höhe von 3,3377 Entgeltpunkten zugunsten des Antragstellers auf das Versicherungskonto 13 … bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen auf den 31.01.2010 übertragen.
(b)
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|