I. Auf die Beschwerde der UK.. wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 6. August 2010 - 52 F 333/09 S - im Tenor Ziffer 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Vom Versicherungskonto Nr. ... des Antragstellers bei der Rentenversicherung werden auf das Versicherungskonto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der Rentenversicherung Rentenanwartschaften von monatlich 476,41 EUR, bezogen auf den 30. September 2009, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der UK.. (Personalnr. 000) werden durch Realteilung für die Antragsgegnerin bei der UK.. Rentenanwartschaften von monatlich 213,95 EUR, bezogen auf den 30. September 2009, begründet.
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