1. Der angefochtene Beschluss wird zu Ziffer II. Abs. 4 und 5 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
(II. Abs. 4)
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten der Versorgungsanwartschaft des Antragsgegners beim Bundesverwaltungsamt (PK: ...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 8,95 € auf deren Versicherungskonto bei der DRV Berlin-Brandenburg, Versicherungsnummer ..., bezogen auf den 30. Juni 2014, umzurechnen in Entgeltpunkte, begründet.
(II. Abs. 5)
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