Auf die Beschwerde der D#### R######### B## wird der Beschluss des Amtsgericht Pankow/Weißensee vom 27.2.2019 hinsichtlich des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich in Ziffer 2 des amtsgerichtlichen Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der D#### R######### B########## (Vers. Nr. ########) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 13,5322 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto 25 010260 P 542 bei der D#### R######### B##, bezogen auf den 31.5.2018, übertragen.
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