Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 27. April 2016 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Ziffer II.) abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung B..., Versicherungsnummer ..., zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 0,0116 Entgeltpunkten auf ihr Versicherungskonto-Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Ba..., bezogen auf den 31. Juli 2015, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung B..., Versicherungsnummer ..., zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1,7952 Entgeltpunkten (Ost) auf ihr Versicherungskonto-Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Ba..., bezogen auf den 31. Juli 2015, übertragen.
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