I. Auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 7. Januar 2020 hinsichtlich der Entscheidung zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2.) teilweise - nämlich zu Ziffer 2. Absatz 4 - abgeändert und darüber hinaus auf den Antrag der weiteren Beteiligten zu 3. teilweise - nämlich zu Ziffer 2. Absätze 1 bis 3 - berichtigt und deshalb insgesamt wie folgt neu gefasst:
2.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. 6...) zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 3,3625 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Nr. 25... bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, bezogen auf den 31. Januar 2019, übertragen.
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