Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 15. Oktober 2013 abgeändert und hinsichtlich des Anrechts in der Renten-Zusatzversicherung bei der weiteren Beteiligten wie folgt ergänzt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers in der Renten-Zusatzversicherung der Deutschen Rentenversicherung K... (Versicherungsnummer: 38) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 3,78 Versorgungspunkten, bezogen auf den 31. März 1996, auf ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung K... (Versicherungsnummer: 38 0...) übertragen.
Im Übrigen bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts zum Versorgungsausgleich.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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