Der Endbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 20. Dezember 2016 wird in Absatz 3 der Ziffer 2. - Regelung des Versorgungsausgleichs - abgeändert und neu gefasst wie folgt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der A... L... (Vers. Nr. ...) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 5.210,60 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung der A... L...-AG in der Fassung vom 1.12.2012 sowie nach Maßgabe des Tarifs ..., bezogen auf den 31.3.2016, übertragen. Die Übertragung erfolgt mit allen sich aus den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen des Amtsgerichts Fürth vom 2. November 2016, Az. 751 M ... und 29. März 2017, Az. 751 M ... ergebenden Beschränkungen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den Eheleuten aufgehoben.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1000 Euro festgesetzt.
I.
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