I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird deren Hilfsantrag entsprechend -unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen und Abweisung des Hauptantrages -der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Salzwedel vom 14. Juni 2016, Az.:
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
III. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde gegen die Senatsentscheidung wird nicht zugelassen.
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