Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm vom 10.2.2014 aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 500,00 € festgesetzt.
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