Der Antragsteller begehrt die Scheidung der geschlossenen Ehe der Parteien.
Er war als Soldat auf Zeit Strahlflugzeugführer bei der Bundeswehr. Jetzt ist er Verkehrspilot bei einer in England ansässigen Fluggesellschaft.
Die im Jahre 1967 geborene Antragsgegnerin studiert mit dem Ziel, Diplompädagogin zu werden. Das Examen wird in der Zeit vom 02. bis 30. Oktober 2000 abgenommen.
Die Parteien trennten sich am 21.02.1998, indem der Antragsteller aus der Ehewohnung auszog.
Die Antragsgegnerin hat der Scheidung nicht zugestimmt.
Das Familiengericht hat die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. Wegen der Einzelheiten wird auf das angefochtene Urteil verwiesen.
Gegen dieses wendet sich die Antragsgegnerin mit der Berufung. Sie macht geltend:
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