I.
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden.
Zum Versorgungsausgleich hat es wie folgt entschieden:
"Vom Versicherungskonto Nr.... der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland werden auf das Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Sachen-Anhalt Rentenanwartschaften von monatlich 46,42 EUR, bezogen auf den 31. 01. 2006, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte (Ost) umzurechnen.
Zu Lasten der Versorgung der Antragstellerin bei den öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt werden auf dem Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegner bei der Deutschen Rentenversicherung Sachen-Anhalt Rentenanwartschaften von monatlich 4,90 EUR, bezogen auf den 31. 01. 2006, begründet.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen..."
Gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich hat die Beteiligte zu 2. Beschwerde eingelegt.
II.
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