Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats - 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Juli 2009 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Auf den am 15. September 2006 zugestellten Scheidungsantrag hat das Familiengericht die am 30. Januar 1970 geschlossene Ehe der Parteien durch Verbundurteil geschieden.
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