Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Witten vom 26.5.2011 teilweise abgeändert und neu gefasst.
Die elterliche Sorge für den am 16.10.2007 geborenen D T wird den Kindeseltern gemeinsam übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter. Die
Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleiben gegeneinander
aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 16.10.2007 geborenen Kindes D T. Der Kindesvater hat die Vaterschaft anerkannt. Eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge haben die Kindeseltern nicht abgegeben.
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