I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Dürkheim vom 12. August 2010 in seiner Ziffer 2 (Regelung des Versorgungsausgleichs) teilweise geändert und insgesamt neu gefasst:
a) Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ... zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,9375 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bezogen auf den 30. September 2009 übertragen.
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